Krankschreibung – was man darf und was nicht

Rund 15 Tage war der durchschnittliche Arbeitnehmer 2017 in Deutschland krank. Der Krankenstand (also die Prozentzahl der Krankenkassenmitglieder, die am Stichtag arbeitsunfähig gemeldet waren) lag somit bei 4,25 Prozent (Quelle: Statista 2018). Der Tiefstand wurde 2007 erreicht mit nur 3,22 Prozent, die höchste Quote gab es 1997 mit 5,07 Prozent. Wann müssen sich Arbeitnehmer krank melden, welche Pflichten haben sie?

Hier die wichtigsten Grundregeln:

1. Wann muss der Chef informiert werden? 
Auch wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in vielen Betrieben erst ab dem dritten Tag notwendig ist – der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber schon am ersten Krankheitstag zumindest telefonisch, optional auch per E-Mail (aber nur wenn gesichert ist, dass sie auch gelesen wird),  informieren. Und zwar unter der Angabe, wann er mit einer Genesung rechnet. Betriebe sind aber berechtigt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag zu verlangen (Bundesarbeitsgericht, 14.11. 2012 Aktenzeichen: 5 AZR 866/11).

2. Darf man überhaupt das Haus verlassen, wenn man krank geschrieben ist?
Selbstverständlich, man muss ja zum Arzt gehen oder Medikamente in der Apotheke besorgen können. Ebenfalls erlaubt sind wichtige Besorgungen und unter Umständen sogar das ein oder andere Freizeitvergnügen, aber nur unter der Prämisse, dass die Heilung dadurch nicht verzögert wird. Wer einen Gipsarm hat, darf zum Beispiel durchaus ins Kino gehen.

3. Kann man sich rückwirkend krank schreiben lassen?
Das scheidet zwar grundsätzlich aus nach den gültigen Richtlinien, wonach ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit erst ab dem Tag bescheinigen kann, an dem der Patient in der Praxis war. Dennoch lässt die Regelung eine Ausnahme zu, wonach eine Rückdatierung möglich ist, aber „nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen“.

4. Darf der Betrieb wissen, woran man erkrankt ist? 
Definitiv nicht, die Diagnose ist auch auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht vermerkt, nur die Krankenversicherung muss sie erfahren, sie bekommt dazu ebenfalls eine Bescheinigung mit dem entsprechendem Diagnoseschlüssel.

5. Muss man in die Arbeit, wenn man schon wieder fit ist, obwohl man noch krank geschrieben ist? 
Ein Mitarbeiter darf selbstverständlich früher in den Job zurückkehren, denn der Arzt konstatiert ja nur die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit. Das Darf ist allerdings auch ein Muss. Wer 100-prozentig gesund ist für einen normalen Arbeitstag (also nicht nur für ein paar Stunden), der hat sogar die Pflicht wieder arbeiten zu gehen, auch wenn er rein theoretisch noch krank geschrieben ist.